DSGVO: EU-Datenschutz-Grundverordnung "DSGVO: EU-Datenschutz-Grundverordnung
?Vorbereitung auf die DSGVO-Umsetzung?Erhöhte IT-Sicherheit und gestärktes Kundenvertrauen?Prüfung möglicher staatlicher Förderungen
EU-Datenschutz-Grundverordnung ab 25. Mai 2018 rechtlich bindend
99 Artikel, 173 Erwägungsgründe: Das ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Sie wird ab 25. Mai rechtlich bindend sein – ohne Rücksicht auf Verluste. Ein erstes Gerichtsurteil (Az.: 10 K 7698/16) gibt es schon. Es legt nahe, dass die Aufsichtsbehörden die Einhaltung der EU-Datenschutzrichtlinie künftig minutiös prüfen werden. Verlieren Sie also keine Zeit. Wir beraten und unterstützen Sie bei der Umsetzung.
Beratung und Unterstützung bei der Umsetzung der DSGVO
?Verständliches und kompaktes Informieren der Geschäftsführung
?Überprüfung der organisatorischen Maßnahmen
?Überprüfung der technischen Maßnahmen (z.B. Verschlüsselungstechnik)
?Prüfung möglicher staatlicher Förderungen (z.B. KfW)
?Risikobewertung und ggf. Datenschutz-Folgenabschätzung der Verarbeitungsprozesse
?Erstellung eines Löschkonzepts
?Anpassung des Verfahrens- bzw. Verarbeitungverzeichnisses
?Identifikation und Analyse möglicher Sicherheitsrisiken, z.B. Firmen-Accounts auf privaten Mobilgeräten, ungesicherte Datenleitung im Home Office
?Erstellung eines Maßnahmenplans zur DSGVO-Umsetzung
?Auf Wunsch Übernahme relevanter Aufgaben als externer Datenschutzbeauftragter
" "DSGVO – Passen Sie Ihre Datenschutzrichtlinie an
Verbraucherumfragen zur DSGVO ergeben, dass Kunden branchenübergreifend ein tiefes Misstrauen gegen Unternehmen beim Umgang mit privaten Daten haben. Datenpannen können demzufolge den Ruf Ihres Betriebs schädigen und auch die Beziehungen zu Geschäftskunden negativ beeinflussen. Deshalb: Minimieren Sie Ihr Risiko – auch um exorbitanten Bußgeldern zu entgehen.
"
Da kommt was auf Sie zu!
Als Unternehmer wissen Sie: Sobald Sie personenbezogene Daten erheben, verarbeiten und nutzen, sind grundsätzlich die Regelungen des Datenschutzes anzuwenden. Dennoch sind viele Unternehmen in der Vergangenheit damit sehr „locker“ umgegangen, da es kaum rechtliche Konsequenzen bei Nichteinhaltung gegeben hat.
Das wird sich jedoch ab dem 25.05.2018 ändern. Denn dann tritt die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft und löst das bestehende Datenschutzrecht ab. Die neue DSGVO sieht als „Abschreckung“ Bußgelder von bis zu 20 Mio. Euro vor. Darüber hinaus gelten Datenschutzverstöße als wettbewerbswidrig und können zivilrechtlich mit Schmerzensgeld geahndet werden.
Was ändert sich mit der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung?
Informationspflichten – „Betroffenenrechte“
Ein Kernelement der DSGVO ist die Modernisierung der Rechte der betroffenen Personen. Dieses bedeutet für Sie als Unternehmen einen deutlich höheren Verwaltungsaufwand als bisher. Denn zukünftig müssen Sie Ihre Kunden und Nutzer immer dann informieren, wenn Sie ihre Daten verarbeiten, ändern oder nutzen. Dies gilt auch, wenn Daten von Dritten geliefert werden.
Umfassende Dokumentationspflichten
Als Unternehmen müssen Sie mehr denn je dokumentieren, warum Sie personenbezogene Daten verarbeiten dürfen, wie die Verarbeitung stattfindet und welche Sicherheitsmaßnahmen Sie einsetzen, um die Daten zu schützen. Und letztendlich muss diese Dokumentation von den Datenschutzaufsichtsbehörden jederzeit einsehbar sein.
Der Unschuldsbeweis
Bei Verstößen gegen die DSGVO müssen Sie als Unternehmen belegen, dass Sie die Verordnung eingehalten haben. Wurde gegen datenschutzrechtliche Regeln verstoßen, drohen Bußgelder von bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes. Darüber hinaus können Verstöße zivilrechtlich mit Schmerzensgeld geahndet werden.
Das sind nur Auszüge aus der neuen, umfangreichen DSGVO. Damit Sie rechtzeitig zum Start der DSGVO am 25.05.2018 alle erforderlichen Maßnahmen in Ihrem Unternehmen umsetzen, werden wir Sie zukünftig regelmäßig über alle wichtigen Aspekte informieren und mit Praxistipps unterstützen.
?Vorbereitung auf die DSGVO-Umsetzung?Erhöhte IT-Sicherheit und gestärktes Kundenvertrauen?Prüfung möglicher staatlicher Förderungen
EU-Datenschutz-Grundverordnung ab 25. Mai 2018 rechtlich bindend
99 Artikel, 173 Erwägungsgründe: Das ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Sie wird ab 25. Mai rechtlich bindend sein – ohne Rücksicht auf Verluste. Ein erstes Gerichtsurteil (Az.: 10 K 7698/16) gibt es schon. Es legt nahe, dass die Aufsichtsbehörden die Einhaltung der EU-Datenschutzrichtlinie künftig minutiös prüfen werden. Verlieren Sie also keine Zeit. Wir beraten und unterstützen Sie bei der Umsetzung.
Beratung und Unterstützung bei der Umsetzung der DSGVO
?Verständliches und kompaktes Informieren der Geschäftsführung
?Überprüfung der organisatorischen Maßnahmen
?Überprüfung der technischen Maßnahmen (z.B. Verschlüsselungstechnik)
?Prüfung möglicher staatlicher Förderungen (z.B. KfW)
?Risikobewertung und ggf. Datenschutz-Folgenabschätzung der Verarbeitungsprozesse
?Erstellung eines Löschkonzepts
?Anpassung des Verfahrens- bzw. Verarbeitungverzeichnisses
?Identifikation und Analyse möglicher Sicherheitsrisiken, z.B. Firmen-Accounts auf privaten Mobilgeräten, ungesicherte Datenleitung im Home Office
?Erstellung eines Maßnahmenplans zur DSGVO-Umsetzung
?Auf Wunsch Übernahme relevanter Aufgaben als externer Datenschutzbeauftragter
" "DSGVO – Passen Sie Ihre Datenschutzrichtlinie an
Verbraucherumfragen zur DSGVO ergeben, dass Kunden branchenübergreifend ein tiefes Misstrauen gegen Unternehmen beim Umgang mit privaten Daten haben. Datenpannen können demzufolge den Ruf Ihres Betriebs schädigen und auch die Beziehungen zu Geschäftskunden negativ beeinflussen. Deshalb: Minimieren Sie Ihr Risiko – auch um exorbitanten Bußgeldern zu entgehen.
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Da kommt was auf Sie zu!
Als Unternehmer wissen Sie: Sobald Sie personenbezogene Daten erheben, verarbeiten und nutzen, sind grundsätzlich die Regelungen des Datenschutzes anzuwenden. Dennoch sind viele Unternehmen in der Vergangenheit damit sehr „locker“ umgegangen, da es kaum rechtliche Konsequenzen bei Nichteinhaltung gegeben hat.
Das wird sich jedoch ab dem 25.05.2018 ändern. Denn dann tritt die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft und löst das bestehende Datenschutzrecht ab. Die neue DSGVO sieht als „Abschreckung“ Bußgelder von bis zu 20 Mio. Euro vor. Darüber hinaus gelten Datenschutzverstöße als wettbewerbswidrig und können zivilrechtlich mit Schmerzensgeld geahndet werden.
Was ändert sich mit der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung?
Informationspflichten – „Betroffenenrechte“
Ein Kernelement der DSGVO ist die Modernisierung der Rechte der betroffenen Personen. Dieses bedeutet für Sie als Unternehmen einen deutlich höheren Verwaltungsaufwand als bisher. Denn zukünftig müssen Sie Ihre Kunden und Nutzer immer dann informieren, wenn Sie ihre Daten verarbeiten, ändern oder nutzen. Dies gilt auch, wenn Daten von Dritten geliefert werden.
Umfassende Dokumentationspflichten
Als Unternehmen müssen Sie mehr denn je dokumentieren, warum Sie personenbezogene Daten verarbeiten dürfen, wie die Verarbeitung stattfindet und welche Sicherheitsmaßnahmen Sie einsetzen, um die Daten zu schützen. Und letztendlich muss diese Dokumentation von den Datenschutzaufsichtsbehörden jederzeit einsehbar sein.
Der Unschuldsbeweis
Bei Verstößen gegen die DSGVO müssen Sie als Unternehmen belegen, dass Sie die Verordnung eingehalten haben. Wurde gegen datenschutzrechtliche Regeln verstoßen, drohen Bußgelder von bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes. Darüber hinaus können Verstöße zivilrechtlich mit Schmerzensgeld geahndet werden.
Das sind nur Auszüge aus der neuen, umfangreichen DSGVO. Damit Sie rechtzeitig zum Start der DSGVO am 25.05.2018 alle erforderlichen Maßnahmen in Ihrem Unternehmen umsetzen, werden wir Sie zukünftig regelmäßig über alle wichtigen Aspekte informieren und mit Praxistipps unterstützen.