MiFID II – die neue Richtlinie für Finanzund Versicherungs- dienstleister.
AM 3. JANUAR 2018 TRITT DIE EURICHTLINE MIFID II IN KRAFT. SIE IST EINE VERBINDLICHE HANDLUNGS GRUNDLAGE FÜR ALLE UNTERNEHMEN DER FINANZ, VERSICHERUNGS UND DIENSTLEISTUNGSBRANCHE, DIE SICH MIT WERTPAPIEREN UND ANDEREN ANLAGEPRODUKTEN AN ENDVERBRAUCHER RICHTEN.
MiFID II besagt, dass Finanz- und Versicherungsdienstleister jede Kommunikation mit Kunden, die zu einem Geschäftsabschluss führen könnte, beweissicher aufzeichnen und für mindestens fünf Jahre manipulationssicher speichern müssen. Werden diese Richtlinien nicht eingehalten, drohen nicht unerhebliche Bußgelder.
WER MUSS ARCHIVIEREN?
Alle Finanz- und Versicherungsdienstleister, die Wertpapiere und andere Anlageprodukte an Endverbraucher verkaufen.
WAS MUSS ARCHIVIERT WERDEN?
Die gesamte Kommunikation mit dem Kunden, die zu einem Geschäftsabschluss führen könnte sowie vertragsrelevante interne Besprechungen. Dazu gehören persönliche Beratungsgespräche, Telefonate, Videoberatungen, Faxe, E-Mails und Chats.
WIE MUSS ARCHIVIERT WERDEN?
Die Kommunikation muss beweissicher aufgezeichnet und mindestens 5 Jahre manipulationssicher gespeichert werden.
WAS BEDEUTET DAS IN DER PRAXIS?
Zum einen bedeutet es, dass Kundenberater zu Beginn eines jeden Beratungsgesprächs ihre Kunden davon in Kenntnis setzen müssen, dass Gespräche aufgezeichnet und dokumentiert werden. Ist der Kunde nicht damit einverstanden, kann/darf die Beratung nicht weitergeführt werden.
Zum anderen bedeutet das für alle Finanz- und Versicherungsdienstleister ein Umdenken ihrer Prozesse sowie eine Modernisierung ihrer Unternehmens-
IT. Denn um alle Anforderungen an die neue Richtlinie einhalten zu können, gibt es einiges zu beachten. Von der Funktionalität der Telefonanlage über die Dokumentenarchivierung bis hin zur rechtskonformen Datenspeicherung und -sicherung.
Unser Tipp
Wenn Sie als Finanz- oder Versicherungsdienstleister weiterhin erfolgreich am Markt agieren und umsatzträchtige Wertpapiere und andere Anlageprodukte
verkaufen möchten, sollten Sie schnellstmöglich handeln. Wir beraten Sie gern hinsichtlich einer komfortablen, gesamtheitlichen Lösung. Sprechen Sie uns an.
ERKLÄRUNG
MiFID = Markets in Financial Instruments Directive
Übersetzung = Märkte für Finanzinstrumente
Nehmen Sie Richtlinien und Vorgaben nicht auf die leichte Schulter.
Mit der MiFID II steht die nächste Archivierungs- Richtlinie zum Schutz von Endverbrauchern vor der Tür. Dabei haben viele Unternehmen noch nicht einmal die Anfang Januar 2017 in Kraft getretene GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugri ) umgesetzt. Gerade kleine und mittelständische Unternehmen nehmen dieses Thema auf die leichte Schulter und archivieren noch immer ihren digitalen Geschäftsverkehr nicht rechtskonform.
Wussten Sie, ...
… dass die Einhaltung der GoBD Bestandteil der regelmäßigen Steuerprüfung ist? Einige Unternehmen sind bereits betro en. Wenn Sie noch nicht gehandelt haben, sollten Sie dies schnell nachholen, um Sanktionen zu entgehen. Sprechen Sie uns an. Wir haben die für Sie und Ihr Unternehmen ideale Lösung.
AM 3. JANUAR 2018 TRITT DIE EURICHTLINE MIFID II IN KRAFT. SIE IST EINE VERBINDLICHE HANDLUNGS GRUNDLAGE FÜR ALLE UNTERNEHMEN DER FINANZ, VERSICHERUNGS UND DIENSTLEISTUNGSBRANCHE, DIE SICH MIT WERTPAPIEREN UND ANDEREN ANLAGEPRODUKTEN AN ENDVERBRAUCHER RICHTEN.
MiFID II besagt, dass Finanz- und Versicherungsdienstleister jede Kommunikation mit Kunden, die zu einem Geschäftsabschluss führen könnte, beweissicher aufzeichnen und für mindestens fünf Jahre manipulationssicher speichern müssen. Werden diese Richtlinien nicht eingehalten, drohen nicht unerhebliche Bußgelder.
WER MUSS ARCHIVIEREN?
Alle Finanz- und Versicherungsdienstleister, die Wertpapiere und andere Anlageprodukte an Endverbraucher verkaufen.
WAS MUSS ARCHIVIERT WERDEN?
Die gesamte Kommunikation mit dem Kunden, die zu einem Geschäftsabschluss führen könnte sowie vertragsrelevante interne Besprechungen. Dazu gehören persönliche Beratungsgespräche, Telefonate, Videoberatungen, Faxe, E-Mails und Chats.
WIE MUSS ARCHIVIERT WERDEN?
Die Kommunikation muss beweissicher aufgezeichnet und mindestens 5 Jahre manipulationssicher gespeichert werden.
WAS BEDEUTET DAS IN DER PRAXIS?
Zum einen bedeutet es, dass Kundenberater zu Beginn eines jeden Beratungsgesprächs ihre Kunden davon in Kenntnis setzen müssen, dass Gespräche aufgezeichnet und dokumentiert werden. Ist der Kunde nicht damit einverstanden, kann/darf die Beratung nicht weitergeführt werden.
Zum anderen bedeutet das für alle Finanz- und Versicherungsdienstleister ein Umdenken ihrer Prozesse sowie eine Modernisierung ihrer Unternehmens-
IT. Denn um alle Anforderungen an die neue Richtlinie einhalten zu können, gibt es einiges zu beachten. Von der Funktionalität der Telefonanlage über die Dokumentenarchivierung bis hin zur rechtskonformen Datenspeicherung und -sicherung.
Unser Tipp
Wenn Sie als Finanz- oder Versicherungsdienstleister weiterhin erfolgreich am Markt agieren und umsatzträchtige Wertpapiere und andere Anlageprodukte
verkaufen möchten, sollten Sie schnellstmöglich handeln. Wir beraten Sie gern hinsichtlich einer komfortablen, gesamtheitlichen Lösung. Sprechen Sie uns an.
ERKLÄRUNG
MiFID = Markets in Financial Instruments Directive
Übersetzung = Märkte für Finanzinstrumente
Nehmen Sie Richtlinien und Vorgaben nicht auf die leichte Schulter.
Mit der MiFID II steht die nächste Archivierungs- Richtlinie zum Schutz von Endverbrauchern vor der Tür. Dabei haben viele Unternehmen noch nicht einmal die Anfang Januar 2017 in Kraft getretene GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugri ) umgesetzt. Gerade kleine und mittelständische Unternehmen nehmen dieses Thema auf die leichte Schulter und archivieren noch immer ihren digitalen Geschäftsverkehr nicht rechtskonform.
Wussten Sie, ...
… dass die Einhaltung der GoBD Bestandteil der regelmäßigen Steuerprüfung ist? Einige Unternehmen sind bereits betro en. Wenn Sie noch nicht gehandelt haben, sollten Sie dies schnell nachholen, um Sanktionen zu entgehen. Sprechen Sie uns an. Wir haben die für Sie und Ihr Unternehmen ideale Lösung.