E-Health-Gesetz

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E-Health-Gesetz

DIE DIGITALE VERNETZUNG DES DEUTSCHEN GESUNDHEITSWESENS. „MIT DEM EHEALTHGESETZ TREIBEN WIR
DEN FORTSCHRITT IM GESUNDHEITSWESEN VORAN. DABEI STEHEN PATIENTENNUTZEN UND DATENSCHUTZ IM
MITTELPUNKT ...“  BUNDESGESUNDHEITSMINISTER HERMANN GRÖHE.

Vor knapp zwei Jahren hat der Bundestag das „Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen“ – kurz E-Health-Gesetz – verabschiedet. Ziel dieses Gesetzes ist es, Ärzten, Krankenhäusern und Apotheken die Möglichkeit zu geben, in sicherer, strukturierter und medienbruchfreier Weise medizinische Informationen ihrer Patienten an weiterbehandelnde Kollegen elektronisch zu übermitteln. Mit der bundesweit einheitlichen Telematik-Infrastruktur (TI) in Zusammenhang mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) sollen Patientendaten künftig schneller und sicher ausgetauscht werden können. Bis 2018 sollen alle Akteure des Gesundheitswesens an die TI angeschlossen sein.

Diese Maßnahmen sollen im Zuge der digitalen Vernetzung umgesetzt werden


+ Versicherten-Stammdatenmanagement Bietet eine geschützte direkte Verbindung der Arztpraxis oder des Krankenhauses mit der jeweiligen Krankenkasse. So kann die Versichertenkarte des Patienten online auf Gültigkeit
+ Notfalldaten auf der eGK Auf Wunsch des Patienten sollen medizinische Notfalldaten, etwa zu Allergien oder Vorerkrankungen, auf der eGK gespeichert werden können.
+ Elektronischer Medikationsplan Patienten, denen mindestens drei Medikamente gleichzeitig verordnet werden, haben Anspruch auf einen Medikationsplan, um Unfälle durch Wechselwirkungen zu verhindern.
+ Elektronischer Arztbrief Der elektronische Arztbrief ermöglicht eine schnelle und sichere Übermittlung medizinischer Informationen an weiterbehandelnde Ärzte.
+ Elektronische Patientenakte und elektronisches Patientenfach. Ab 2019 sollen Kunden Anspruch auf eine ePatientenakte und ein ePatientenfach haben, in der wichtige elektronische Daten wie Arztbriefe, Medikationsplan, Notfalldaten, Impfausweis, etc. aufbewahrt werden. Es ist vorgesehen, dass der Versicherte über die eGK das ePatientenfach einsehen und selbst verwalten kann.
+ Videosprechstunden Vertragsärzte sollen die Möglichkeit bekommen, ihren Bestandskunden Videosprechstunden anzubieten.

Um den Schutz der sensiblen Patientendaten zu gewährleisten, unterliegt die TI strengen Vorgaben. Technische Sicherheitsvorkehrungen verhindern den unberechtigten Zugri z. B. durch Arbeitgeber, Versicherungen, etc. auf die Daten des Patienten. Die Speicherung von Behandlungsdaten in den Systemen der Arztpraxen bleibt unberührt. Ebenfalls kann über die TI nicht in die Dokumentationssysteme von Arztpraxen oder Krankenhäusern hineingegriffen werden. Alle medizinischen Anwendungen sind für den Versicherten freiwillig.

Die endgültige Umsetzung des Gesetzes befindet sich nun in den letzten Zügen. Sobald die Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH
(gematik) den Startschuss gibt, können die rund 150.000 Arztpraxen und 2.000 Krankenhäuser mit der notwenigen Technik ausgestattet werden. 

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